Verkehrszeichen 242.20 Ende einer Fußgängerzone

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 242.20 kennzeichnet das Ende einer Fußgängerzone gemäß § 41 StVO. Mit dem Passieren des Schildes gelten die verkehrsrechtlichen Sonderregelungen der Zone nicht mehr. Der allgemeine Straßenverkehr ist ab diesem Punkt wieder zugelassen, sofern keine anderen Verkehrszeichen Einschränkungen vorgeben.

Das Zeichen wird am Übergang von einer Fußgängerzone zu einer regulären Verkehrsfläche aufgestellt. Es markiert den räumlichen Abschluss der Zone und hebt die ausschließliche Geltung für Fußgängerverkehr auf. Die Sichtbarkeit muss so gewählt werden, dass der Wechsel des Verkehrsraums klar erkennbar ist.

Eine Kombination mit Zusatzzeichen ist nur zulässig, wenn Regelungen über das Zonenende hinaus gelten sollen. Ohne Zusatzzeichen entfällt mit dem Schild die zonale Anordnung vollständig.

VZ 242.20 Ende einer Fußgängerzone – auf einen Blick

  • Beendet die Gültigkeit einer zuvor angeordneten Fußgängerzone
  • Hebt das Verbot für den Fahrzeugverkehr auf
  • Nur in Kombination mit VZ 242.10 oder 242.14 einsetzbar
  • Gilt ab dem Standort in Fahrtrichtung
  • StVO-konformes Vorschriftzeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer 

VZ 242.20

Bezeichnung 

Ende einer Fußgängerzone

Schildtyp 

Vorschriftzeichen

Material 

Aluminium

Bauart 

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse 

RA2, RA3

Größen erhältlich 

600 × 600 mm, 840 × 840 mm

Zulassung 

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich 

Zonenübergänge, innerörtliche Fußgängerbereiche

Schellen für Verkehrszeichen 242.20 Ende einer Fußgängerzone:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 242.20 Ende einer Fußgängerzone:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 242.20 Ende einer Fußgängerzone:

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