Bandschelle
2x Bandschelle mit Lochabstand 70 mm, Stahl (feuerverzinkt)
Bandbefestigung
2x Spannschloss für 19 mm Band (3/4"), 2 x 1 Meter Stahlband
Schrauben
4 x Sechskantschrauben M6x16, A2-70, ISO 4017
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Das Verkehrszeichen VZ 239 markiert einen ausschließlich dem Fußverkehr vorbehaltenen Weg. Gemäß § 41 Abs. 1 StVO ist es verpflichtend überall dort anzubringen, wo Gehflächen baulich oder organisatorisch vom übrigen Verkehr getrennt sind – etwa in Zonen mit hoher Fußgängerfrequenz, im Umfeld von Schulen, Haltestellen oder in Spielstraßen.
Die Wirkung ist rechtlich eindeutig: Nur Fußgänger dürfen diesen Bereich nutzen. Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sind ausgeschlossen – es sei denn, Zusatzzeichen erlauben dies explizit (z. B. „Radfahrer frei“). Das Schild wird regelmäßig an Wegen eingesetzt, deren Trennung für die Verkehrssicherheit notwendig ist, z. B. bei engen Straßenräumen, in verkehrsberuhigten Bereichen oder an kombinierten Wegen mit hohem Konfliktpotenzial.
Ein korrekter Einsatz reduziert gefährliche Querbewegungen und stärkt die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer. Besonders in Kommunen mit Fokus auf fußgängerfreundliche Infrastruktur ist VZ 239 ein zentrales Element der Wegweisung.
VZ 239
Gehweg
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Durchmesser 420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Gehwege, Schulzonen, Verkehrsberuhigung