Verkehrszeichen 239 Gehweg - Bauart: Alform I
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 239 markiert einen ausschließlich dem Fußverkehr vorbehaltenen Weg. Gemäß § 41 Abs. 1 StVO ist es verpflichtend überall dort anzubringen, wo Gehflächen baulich oder organisatorisch vom übrigen Verkehr getrennt sind – etwa in Zonen mit hoher Fußgängerfrequenz, im Umfeld von Schulen, Haltestellen oder in Spielstraßen.
Die Wirkung ist rechtlich eindeutig: Nur Fußgänger dürfen diesen Bereich nutzen. Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sind ausgeschlossen – es sei denn, Zusatzzeichen erlauben dies explizit (z. B. „Radfahrer frei“). Das Schild wird regelmäßig an Wegen eingesetzt, deren Trennung für die Verkehrssicherheit notwendig ist, z. B. bei engen Straßenräumen, in verkehrsberuhigten Bereichen oder an kombinierten Wegen mit hohem Konfliktpotenzial.
Ein korrekter Einsatz reduziert gefährliche Querbewegungen und stärkt die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer. Besonders in Kommunen mit Fokus auf fußgängerfreundliche Infrastruktur ist VZ 239 ein zentrales Element der Wegweisung.
VZ 239 Gehweg – auf einen Blick
- Exklusive Wegweisung für Fußgänger gemäß § 41 StVO
- Pflichtschild bei getrennten Gehwegen ohne Mischverkehr
- Wird häufig in Schulumfeld, Altstädten oder Spielstraßen eingesetzt
- Erhöht die Sichtbarkeit fußläufiger Verkehrsbereiche
- Nur mit Zusatzzeichen für andere Verkehrsarten geöffnet
Produkteigenschaften
VZ 239
Gehweg
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Durchmesser 420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Gehwege, Schulzonen, Verkehrsberuhigung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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VZ-Nummer
250
Material
Aluminium
Bauart
2 mm, 3 mm, Alform I (3 mm), Randform
Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
Durchmesser 420 mm, 600 mm