Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 238 weist einen benutzungspflichtigen Reitweg aus und ist gemäß § 41 Abs. 1 StVO ein Vorschriftzeichen. Es zeigt an, dass der gekennzeichnete Weg ausschließlich von Reitern genutzt werden darf. Andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Radfahrer, dürfen diesen Weg nicht benutzen, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt dies ausdrücklich.
Typische Einsatzbereiche sind ländliche Gebiete, Wald- und Forstwege sowie städtische Grünanlagen, in denen separate Reitwege eingerichtet wurden. Die Anbringung erfolgt an Stellen, wo der Reitweg nicht sofort als solcher erkennbar ist, um eine klare Trennung zwischen Reitern und anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten.
Durch die eindeutige Kennzeichnung wird die Sicherheit für Reiter und andere Verkehrsteilnehmer erhöht. Eine korrekte Beschilderung trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei und unterstützt die Förderung des Reitsports im öffentlichen Raum.
VZ 238
Reitweg
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
Durchmesser 420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Reitwege, Wald- und Forstgebiete