Verkehrszeichen 238 Reitweg

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

ab 47,11 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 238 weist einen benutzungspflichtigen Reitweg aus und ist gemäß § 41 Abs. 1 StVO ein Vorschriftzeichen. Es zeigt an, dass der gekennzeichnete Weg ausschließlich von Reitern genutzt werden darf. Andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Radfahrer, dürfen diesen Weg nicht benutzen, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt dies ausdrücklich.

Typische Einsatzbereiche sind ländliche Gebiete, Wald- und Forstwege sowie städtische Grünanlagen, in denen separate Reitwege eingerichtet wurden. Die Anbringung erfolgt an Stellen, wo der Reitweg nicht sofort als solcher erkennbar ist, um eine klare Trennung zwischen Reitern und anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten.

Durch die eindeutige Kennzeichnung wird die Sicherheit für Reiter und andere Verkehrsteilnehmer erhöht. Eine korrekte Beschilderung trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei und unterstützt die Förderung des Reitsports im öffentlichen Raum.

VZ 238 Reitweg – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen VZ 238 gemäß StVO
  • Zeigt einen benutzungspflichtigen Reitweg an
  • Verpflichtet Reiter zur Nutzung des ausgewiesenen Weges
  • Fördert die Verkehrssicherheit für Reiter
  • Einsatz in ländlichen und städtischen Bereichen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 238

Bezeichnung

Reitweg

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Durchmesser 420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Reitwege, Wald- und Forstgebiete

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, der mit VZ 238 gekennzeichnete Reitweg ist ausschließlich für Reiter bestimmt. Andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Radfahrer, dürfen diesen Weg nicht benutzen, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt dies ausdrücklich.
Das Verkehrszeichen VZ 238 ist aufzustellen, wenn ein benutzungspflichtiger Reitweg vorhanden ist. Es kennzeichnet den Beginn des Reitweges und wird an Stellen angebracht, wo der Reitweg nicht sofort als solcher erkennbar ist, um die Benutzungspflicht für Reiter deutlich zu machen.

Schellen für Verkehrszeichen 238 Reitweg:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 238 Reitweg:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 238 Reitweg:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 238 Reitweg: