Material
Edelstahl EN 1.4301, korrosionsbeständig
Materialstärke
0,8 mm
Bandbreite
16 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 229-30 – Taxenstand Mitte, Aufstellung rechts – wird eingesetzt, um den fortlaufenden Bereich eines rechtsseitig gelegenen Taxistands innerhalb eines längeren Haltekorridors zu markieren. Es zeigt zwei weiße Pfeile – einen nach links, einen nach rechts – und signalisiert damit: Der gekennzeichnete Abschnitt gehört vollständig zur reservierten Taxi-Haltefläche.
Dieses Schild kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Haltebereich für Taxis so lang ist, dass ein einzelnes Anfangs- und Endschild nicht ausreicht – etwa an stark frequentierten Haltepunkten wie Bahnhöfen, Großveranstaltungen, Messegeländen oder in Zonen mit hoher Fahrgastfluktuation. VZ 229-30 sorgt in der Mitte des Bereichs für zusätzliche Orientierung und Rechtssicherheit.
Die Aufstellung erfolgt immer auf der rechten Straßenseite und wird durch die zuständige Verkehrsbehörde angeordnet. Die Kombination mit VZ 229-10 (Anfang) und VZ 229-20 (Ende) ist dabei üblich und empfohlen.
VZ 229-30
Taxenstand Mitte, Aufstellung rechts
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
630 × 420 mm, 900 × 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, lange Taxistandzonen, Großflughäfen, Bahnhöfe