Verkehrszeichen 229-30 Taxenstand Mitte, Aufstellung rechts - Bauart: Alform I

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GrĂ¶ĂŸe
420 x 630
600 x 900
Reflexionsklasse
RA2
fĂŒr Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
fĂŒr Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 70,43 € / StĂŒck
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfĂŒgbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 229-30 – Taxenstand Mitte, Aufstellung rechts – wird eingesetzt, um den fortlaufenden Bereich eines rechtsseitig gelegenen Taxistands innerhalb eines lĂ€ngeren Haltekorridors zu markieren. Es zeigt zwei weiße Pfeile – einen nach links, einen nach rechts – und signalisiert damit: Der gekennzeichnete Abschnitt gehört vollstĂ€ndig zur reservierten Taxi-HalteflĂ€che.

Dieses Schild kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn der Haltebereich fĂŒr Taxis so lang ist, dass ein einzelnes Anfangs- und Endschild nicht ausreicht – etwa an stark frequentierten Haltepunkten wie Bahnhöfen, Großveranstaltungen, MessegelĂ€nden oder in Zonen mit hoher Fahrgastfluktuation. VZ 229-30 sorgt in der Mitte des Bereichs fĂŒr zusĂ€tzliche Orientierung und Rechtssicherheit.

Die Aufstellung erfolgt immer auf der rechten Straßenseite und wird durch die zustĂ€ndige Verkehrsbehörde angeordnet. Die Kombination mit VZ 229-10 (Anfang) und VZ 229-20 (Ende) ist dabei ĂŒblich und empfohlen.

VZ 229-30 Taxenstand Mitte, Aufstellung rechts – auf einen Blick

  • Markiert den fortlaufenden Bereich eines Taxistands (rechte Seite)
  • Zwei Pfeile: Geltung in beide Richtungen des Haltebereichs
  • Empfohlen bei langen Taxi-Haltezonen oder unĂŒbersichtlichen Bereichen
  • Optimal zur ErgĂ€nzung von Anfangs- und Endschild

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 229-30

Bezeichnung

Taxenstand Mitte, Aufstellung rechts

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

GrĂ¶ĂŸen erhĂ€ltlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, lange Taxistandzonen, GroßflughĂ€fen, Bahnhöfe

HĂ€ufig gestellte Fragen (FAQ)

Immer dann, wenn der Taxistand lang genug ist, dass Anfangs- und Endschild allein nicht ausreichen, um die gesamte FlĂ€che eindeutig zu kennzeichnen – z. B. bei ĂŒber 30 m LĂ€nge oder unĂŒbersichtlicher Aufteilung.
Ohne Mittelschild kann es zu MissverstĂ€ndnissen ĂŒber die Geltung des Taxistands kommen, insbesondere bei LĂŒcken zwischen den Fahrzeugen oder bei mehreren Zu-/Abfahrten. Das fĂŒhrt zu Unsicherheiten bei der Kontrolle und Nutzung.

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