Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 229-21 – Taxenstand Anfang, Aufstellung links – zeigt den Beginn eines amtlich eingerichteten Haltebereichs für Taxis auf der linken Fahrbahnseite an. Der weiße Richtungspfeil nach rechts im roten Halteverbotssymbol kennzeichnet die zulässige Aufstellrichtung und den Startpunkt des Taxistands.
Dieses Schild kommt zum Einsatz, wenn sich der vorgesehene Haltebereich – z. B. in Einbahnstraßen, an Mittelinseln oder in Sonderfahrspuren – links der Fahrbahn befindet. Es stellt sicher, dass der reservierte Abschnitt ausschließlich von Taxis genutzt wird und für andere Fahrzeuge ein absolutes Halteverbot gilt.
Für eine rechtssichere Abgrenzung wird das Anfangsschild in der Regel mit einem passenden Endschild (z. B. VZ 229-11) kombiniert. Die Länge des Taxenstands kann ergänzend über Zusatzzeichen oder Markierungen auf der Fahrbahn definiert werden.
VZ 229-21
Taxenstand Anfang, Aufstellung links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
630 × 420 mm, 900 × 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Einbahnstraßen, linke Haltebuchten, Sonderfahrstreifen