Verkehrszeichen 229-21 Taxenstand Anfang, Aufstellung links - Bauart: Flachform 3

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Größe
420 x 630
600 x 900
Reflexionsklasse
RA2
fĂĽr NebenstraĂźen, HauptstraĂźen, LandstraĂźen und BundesstraĂźen
RA3
fĂĽr Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 70,43 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfĂĽgbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 229-21 – Taxenstand Anfang, Aufstellung links – zeigt den Beginn eines amtlich eingerichteten Haltebereichs für Taxis auf der linken Fahrbahnseite an. Der weiße Richtungspfeil nach rechts im roten Halteverbotssymbol kennzeichnet die zulässige Aufstellrichtung und den Startpunkt des Taxistands.

Dieses Schild kommt zum Einsatz, wenn sich der vorgesehene Haltebereich – z. B. in Einbahnstraßen, an Mittelinseln oder in Sonderfahrspuren – links der Fahrbahn befindet. Es stellt sicher, dass der reservierte Abschnitt ausschließlich von Taxis genutzt wird und für andere Fahrzeuge ein absolutes Halteverbot gilt.

Für eine rechtssichere Abgrenzung wird das Anfangsschild in der Regel mit einem passenden Endschild (z. B. VZ 229-11) kombiniert. Die Länge des Taxenstands kann ergänzend über Zusatzzeichen oder Markierungen auf der Fahrbahn definiert werden.

VZ 229-21 Taxenstand Anfang, Aufstellung links – auf einen Blick

  • Markiert den Beginn eines Taxistands auf der linken StraĂźenseite
  • WeiĂźer Pfeil zeigt rechts – definierte Aufstellrichtung
  • Ideal fĂĽr EinbahnstraĂźen oder Haltezonen mit Linksaufstellung
  • Kombinierbar mit VZ 229-11 (Taxenstand Ende)

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 229-21

Bezeichnung

Taxenstand Anfang, Aufstellung links

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Ă–ffentlicher Verkehrsraum, EinbahnstraĂźen, linke Haltebuchten, Sonderfahrstreifen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn ein Taxistand auf der linken Straßenseite beginnt – z. B. bei Einbahnregelungen oder Linksaufstellung entlang von Mittelinseln – sorgt das Schild für eine eindeutige und regelkonforme Begrenzung.

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