Norm
Entspricht der IVZ Norm für öffentliche Verkehrsbereiche
Korrosionsschutz
Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit
Fußplatte
100 x 200 x 6 mm (für Pfosten bis 1750 mm), 210 x 210 x 10 mm (für Pfosten ab 2000 mm)
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Das Verkehrszeichen VZ 229-21 – Taxenstand Anfang, Aufstellung links – zeigt den Beginn eines amtlich eingerichteten Haltebereichs für Taxis auf der linken Fahrbahnseite an. Der weiße Richtungspfeil nach rechts im roten Halteverbotssymbol kennzeichnet die zulässige Aufstellrichtung und den Startpunkt des Taxistands.
Dieses Schild kommt zum Einsatz, wenn sich der vorgesehene Haltebereich – z. B. in Einbahnstraßen, an Mittelinseln oder in Sonderfahrspuren – links der Fahrbahn befindet. Es stellt sicher, dass der reservierte Abschnitt ausschließlich von Taxis genutzt wird und für andere Fahrzeuge ein absolutes Halteverbot gilt.
Für eine rechtssichere Abgrenzung wird das Anfangsschild in der Regel mit einem passenden Endschild (z. B. VZ 229-11) kombiniert. Die Länge des Taxenstands kann ergänzend über Zusatzzeichen oder Markierungen auf der Fahrbahn definiert werden.
VZ 229-21
Taxenstand Anfang, Aufstellung links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
630 × 420 mm, 900 × 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Einbahnstraßen, linke Haltebuchten, Sonderfahrstreifen