Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 209Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts – ist ein Vorschriftzeichen gemäß § 41 Abs. 1 StVO. Es verpflichtet Fahrzeugführer, an der nächsten Kreuzung oder Einmündung ausschließlich nach rechts abzubiegen. Andere Fahrtrichtungen sind untersagt.

Die Anbringung erfolgt unmittelbar vor der Stelle, an der die Richtungsänderung vorgeschrieben ist. Dies kann beispielsweise an Kreuzungen ohne Lichtsignalanlage oder an Einmündungen mit besonderen Verkehrsführungen der Fall sein. Auch bei baulichen Gegebenheiten, die ein Abbiegen in andere Richtungen ausschließen, wird dieses Zeichen eingesetzt.

Das Schild zeigt einen weißen, nach rechts oben gebogenen Pfeil auf blauem Grund. Es ist rund und entspricht den Vorgaben des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat). Die korrekte Platzierung und Ausführung des VZ 209 trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, indem es klare Anweisungen für die Fahrtrichtung gibt und somit potenzielle Konfliktsituationen vermeidet.

VZ 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts – auf einen Blick

  • Verpflichtet zum Abbiegen nach rechts an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
  • Aufstellung unmittelbar vor der Stelle mit vorgeschriebener Fahrtrichtung
  • Rundes Schild mit weißem Pfeil auf blauem Grund gemäß VzKat
  • Trägt zur klaren Verkehrsführung und erhöhten Sicherheit bei

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 209

Bezeichnung

Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Einmündungen, spezielle Verkehrsführungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

VZ 209 muss verwendet werden, wenn die Verkehrssituation eine eindeutige Fahrtrichtungsweisung erfordert – etwa an Kreuzungen oder Einmündungen, an denen aus Sicherheitsgründen nur das Abbiegen nach rechts zulässig ist. Die Entscheidung trifft die zuständige Verkehrsbehörde nach § 45 StVO.
In der Praxis wird VZ 209 häufig mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ kombiniert, um bestimmten Verkehrsteilnehmern das Abbiegen in andere Richtungen zu gestatten. Auch Hinweise auf bestimmte Fahrzeugklassen oder Zeiten können als Zusatzzeichen ergänzt werden.

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts:

Schellen für Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts:

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Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

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