Verkehrszeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts - Durchmesser: 420 mm
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 209 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts – ist ein Vorschriftzeichen gemäß § 41 Abs. 1 StVO. Es verpflichtet Fahrzeugführer, an der nächsten Kreuzung oder Einmündung ausschließlich nach rechts abzubiegen. Andere Fahrtrichtungen sind untersagt.
Die Anbringung erfolgt unmittelbar vor der Stelle, an der die Richtungsänderung vorgeschrieben ist. Dies kann beispielsweise an Kreuzungen ohne Lichtsignalanlage oder an Einmündungen mit besonderen Verkehrsführungen der Fall sein. Auch bei baulichen Gegebenheiten, die ein Abbiegen in andere Richtungen ausschließen, wird dieses Zeichen eingesetzt.
Das Schild zeigt einen weißen, nach rechts oben gebogenen Pfeil auf blauem Grund. Es ist rund und entspricht den Vorgaben des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat). Die korrekte Platzierung und Ausführung des VZ 209 trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, indem es klare Anweisungen für die Fahrtrichtung gibt und somit potenzielle Konfliktsituationen vermeidet.
VZ 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts – auf einen Blick
- Verpflichtet zum Abbiegen nach rechts an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
- Aufstellung unmittelbar vor der Stelle mit vorgeschriebener Fahrtrichtung
- Rundes Schild mit weißem Pfeil auf blauem Grund gemäß VzKat
- Trägt zur klaren Verkehrsführung und erhöhten Sicherheit bei
Produkteigenschaften
VZ 209
Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Einmündungen, spezielle Verkehrsführungen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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VZ-Nummer
278-70
Material
Aluminium
Größe
⌀ 420 mm, ⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm