Verkehrszeichen 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 209-30Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus – ist ein Vorschriftzeichen gemäß § 41 Abs. 1 StVO. Es verpflichtet Fahrzeugführer, an der nächsten Kreuzung oder Einmündung ausschließlich geradeaus zu fahren. Andere Fahrtrichtungen sind untersagt.

Die Anbringung erfolgt unmittelbar vor der Stelle, an der die Richtungsänderung vorgeschrieben ist. Dies kann beispielsweise an Kreuzungen ohne Lichtsignalanlage oder an Einmündungen mit besonderen Verkehrsführungen der Fall sein. Auch bei baulichen Gegebenheiten, die ein Abbiegen in andere Richtungen ausschließen, wird dieses Zeichen eingesetzt.

Das Schild zeigt einen weißen, nach oben gerichteten Pfeil auf blauem Grund. Es ist rund und entspricht den Vorgaben des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat). Die korrekte Platzierung und Ausführung des VZ 209-30 trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, indem es klare Anweisungen für die Fahrtrichtung gibt und somit potenzielle Konfliktsituationen vermeidet.

VZ 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus – auf einen Blick

  • Verpflichtet zum Geradeausfahren an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
  • Aufstellung unmittelbar vor der Stelle mit vorgeschriebener Fahrtrichtung
  • Rundes Schild mit weißem Pfeil auf blauem Grund gemäß VzKat
  • Trägt zur klaren Verkehrsführung und erhöhten Sicherheit bei

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 209-30

Bezeichnung

Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Kreuzungen, Einmündungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In Bereichen mit Querungshilfen oder Fahrbahntrennungen wird VZ 209-30 eingesetzt, um das Einhalten der Linienführung zu erzwingen. Es verhindert, dass Fahrzeuge vorzeitig nach links oder rechts ausscheren und somit den Fußgängerschutzbereich gefährden.

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