Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links - Durchmesser: 600 mm
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 209-10 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung links – dient der eindeutigen Lenkung von Fahrbeziehungen und ist gemäß § 41 Abs. 1 StVO verpflichtend zu befolgen. Es untersagt jede andere Fahrtrichtung als das Linksabbiegen an der folgenden Einmündung oder Kreuzung.
Zum Einsatz kommt das Zeichen insbesondere in Verkehrsführungen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, bei städtebaulichen Fahrbahnversätzen oder zur Vorbeugung von Fehlfahrten – etwa in Einbahnstraßen oder Bereichen mit versetzter Mittelinsel. Auch bei linksgeführtem Linienverkehr kann VZ 209-10 zur gezielten Routenführung beitragen.
Die linksgebogene Pfeilgrafik auf blauem Grund signalisiert unmissverständlich den vorgeschriebenen Abbiegevorgang. Die Platzierung erfolgt direkt vor der Stelle der Richtungsänderung, mit ausreichendem Abstand zur Orientierung. Für Knotenpunkte mit erhöhtem Navigationsbedarf kann eine Vorankündigung zulässig sein, sofern dadurch keine Mehrdeutigkeit entsteht.
VZ 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links – auf einen Blick
- Verbindliche Anweisung zum Linksabbiegen nach StVO
- Verwendung bei trennenden Mittelinseln, Richtungslenkungen oder Einbahnregelung
- Linksgebogener Pfeil auf blauem Rundschild gemäß VzKat
- Nur zulässige Fahrtrichtung: links – keine Ausnahmen
Produkteigenschaften
VZ 209-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Einmündungen, spezielle Verkehrsführungen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Befestigungssets für Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links - Durchmesser: 600 mm:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links - Durchmesser: 600 mm:
Schellen für Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links - Durchmesser: 600 mm:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links - Durchmesser: 600 mm:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links - Durchmesser: 600 mm:
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StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
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StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
VZ-Nummer
278-70
Material
Aluminium
Größe
⌀ 420 mm, ⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm