Verkehrszeichen 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links - Durchmesser: 420 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Klarsicht
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 209-10Vorgeschriebene Fahrtrichtung links – dient der eindeutigen Lenkung von Fahrbeziehungen und ist gemäß § 41 Abs. 1 StVO verpflichtend zu befolgen. Es untersagt jede andere Fahrtrichtung als das Linksabbiegen an der folgenden Einmündung oder Kreuzung.

Zum Einsatz kommt das Zeichen insbesondere in Verkehrsführungen mit getrennten Richtungsfahrbahnen, bei städtebaulichen Fahrbahnversätzen oder zur Vorbeugung von Fehlfahrten – etwa in Einbahnstraßen oder Bereichen mit versetzter Mittelinsel. Auch bei linksgeführtem Linienverkehr kann VZ 209-10 zur gezielten Routenführung beitragen.

Die linksgebogene Pfeilgrafik auf blauem Grund signalisiert unmissverständlich den vorgeschriebenen Abbiegevorgang. Die Platzierung erfolgt direkt vor der Stelle der Richtungsänderung, mit ausreichendem Abstand zur Orientierung. Für Knotenpunkte mit erhöhtem Navigationsbedarf kann eine Vorankündigung zulässig sein, sofern dadurch keine Mehrdeutigkeit entsteht.

VZ 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung links – auf einen Blick

  • Verbindliche Anweisung zum Linksabbiegen nach StVO
  • Verwendung bei trennenden Mittelinseln, Richtungslenkungen oder Einbahnregelung
  • Linksgebogener Pfeil auf blauem Rundschild gemäß VzKat
  • Nur zulässige Fahrtrichtung: links – keine Ausnahmen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 209-10

Bezeichnung

Vorgeschriebene Fahrtrichtung links

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Einmündungen, spezielle Verkehrsführungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – temporär aufgestelltes VZ 209-10 wird häufig zur Ereignislenkung genutzt, z. B. bei Großveranstaltungen, Baustellen oder Umleitungen mit Zwangsführung. Wichtig ist, dass alle Alternativrichtungen (geradeaus/rechts) baulich gesperrt oder ordnungsrechtlich untersagt sind.
Das Schild wird gezielt verwendet, wenn bauliche Mittelinseln, getrennte Abbiegespuren oder Einbahnregelungen keine andere Richtung zulassen. Es verhindert Fehleinfahrten in gegenläufige Fahrbahnen und dient oft als Endpunkt von Sperrflächenlenkungen oder Umlenkungsmaßnahmen.

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Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 × 420 mm, 900 × 600 mm

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