Produktbeschreibung
Wer vor diesem Zeichen steht, muss Vorfahrt gewähren – anhalten muss aber nur, wer sonst den Querverkehr behindern würde. Das auf der Spitze stehende weiße Dreieck mit rotem Rand ist damit das mildere der beiden Wartezeichen. Angeordnet wird es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung, für die es gilt.
Der Regelfall an untergeordneten Straßen
Aufgestellt wird das Dreieck überall dort, wo eine Straße einer anderen den Vorrang lassen soll: an Einmündungen in Vorfahrtstraßen, an Kreuzungen mit klarer Rangfolge und an den Zufahrten zu Kreisverkehren. Fehlt eine solche Beschilderung, greift an Kreuzungen und Einmündungen die Grundregel rechts vor links. Ein Sonderfall steht in der Verwaltungsvorschrift: Gibt es neben der durchgehenden Fahrbahn einen Fahrstreifen zum Einfädeln, gehört das Zeichen an dessen Beginn – auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist es dort allerdings im Regelfall entbehrlich.
Warten heißt nicht automatisch anhalten
Zeichen 205 verlangt Vorsicht und notfalls Bremsen – aber keinen Stillstand. Wer freie Sicht auf die bevorrechtigte Straße hat und niemanden behindert, darf ohne Halt einfahren. Genau darin liegt der Unterschied zum Zeichen 206, das ein Anhalten in jedem Fall vorschreibt. Welches der beiden angeordnet wird, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach den Sichtverhältnissen am Knotenpunkt.
Außerorts brauchen Sie zwei Schilder statt einem
Das ist der Punkt, an dem sich viele Bestellungen als unvollständig herausstellen. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO regelt die Ankündigung so:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Ankündigung in der Regel nicht erforderlich – ein Schild pro Zufahrt genügt.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften soll die Ankündigung 100 bis 150 m vor der Kreuzung oder Einmündung erfolgen, wenn die Vorfahrtregelung sonst nicht rechtzeitig erkennbar wäre. Angekündigt wird mit einem zweiten Zeichen 205, darunter das Zusatzzeichen 1004-30 „Entfernungsangabe in m".
Für eine außerörtliche Einmündung rechnen Sie also mit zwei Dreiecken, einem Zusatzzeichen und zwei Pfosten. Und noch ein Montagehinweis aus derselben Vorschrift: Wo eine Lichtzeichenanlage steht, wird das Zeichen in der Regel unter oder neben den Lichtzeichen am gleichen Pfosten angebracht – dann sparen Sie den zweiten Standort.
Am Kreisverkehr trägt es das Zeichen 215 unter sich
Steht an der Einmündung in einen Kreisverkehr das Zeichen 215 unter dem Zeichen 205, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Geregelt ist das in § 8 Abs. 1a StVO – und daran hängt eine Besonderheit, die vielen nicht bewusst ist: Bei der Einfahrt in einen so beschilderten Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Für die Bestellung gilt: Am Kreisverkehr laufen 205 und 215 immer paarweise und an jeder einmündenden Straße.
Technische Daten
- Form & Größe: dreieckig mit Spitze nach unten, SL 630 / 900 / 1260 mm
- Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
- Material: Aluminium
- Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
- Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
- Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
- Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE
SL 900 ist die Regelgröße – wann es die anderen sein müssen
Die Seitenlänge richtet sich nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort. In der Praxis deckt eine Größe fast alles ab:
- SL 900 mm – Regelgröße für 50 bis 100 km/h und damit für nahezu jeden innerörtlichen Knotenpunkt und jede Landstraßeneinmündung.
- SL 630 mm – für Aufstellorte mit 20 bis 49 km/h, also Tempo-30-Bereiche, Wohnstraßen, Betriebsgelände und Parkplätze.
- SL 1260 mm – der Ausnahmefall oberhalb von 100 km/h. Er kommt selten vor, weil die Vorschrift das Zeichen an Einfädelungsstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ohnehin für entbehrlich hält.
Die Reflexfolie wählen Sie zwischen RA2 und der helleren RA3 – außerorts und an unbeleuchteten Knoten lohnt RA3. Montiert wird auf Rohrpfosten Ø 60 oder 76 mm, die passenden Befestigungssets gibt es dazu.