Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren - Bauart: Alform I

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
SL 1260
für Geschwindigkeit über 100 km/h
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA2B
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 205Vorfahrt gewähren – ist ein zentrales Vorschriftzeichen gemäß § 8 StVO. Es verpflichtet Fahrzeugführer, an Kreuzungen oder Einmündungen dem Querverkehr den Vorrang einzuräumen. Die charakteristische Form – ein auf der Spitze stehendes weißes Dreieck mit rotem Rand – sorgt für hohe Wiedererkennbarkeit und klare Signalwirkung.

Dieses Zeichen wird unmittelbar vor dem Knotenpunkt aufgestellt, um rechtzeitiges Abbremsen und gegebenenfalls Anhalten zu ermöglichen. Es findet Anwendung sowohl im öffentlichen Verkehrsraum als auch auf Betriebsgeländen, wo eine eindeutige Vorfahrtsregelung erforderlich ist. In Kombination mit dem Zeichen 215 (Kreisverkehr) regelt es die Vorfahrt innerhalb von Kreisverkehren.

Die korrekte Platzierung und Ausführung des VZ 205 trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, indem es potenzielle Konfliktsituationen entschärft und einen reibungslosen Verkehrsfluss unterstützt.

VZ 205 Vorfahrt gewähren – auf einen Blick

  • Regelt die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen
  • Aufstellung unmittelbar vor dem Knotenpunkt gemäß § 8 StVO
  • Hohe Signalwirkung durch markante Form und Farbe
  • Unverzichtbar für die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 205

Bezeichnung

Vorfahrt gewähren

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Betriebsgelände

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verkehrszeichen VZ 205 ist immer dann erforderlich, wenn an Einmündungen oder Kreuzungen keine Gleichrangigkeit bestehen soll und der Verkehr sicher gelenkt werden muss – z. B. an untergeordneten Straßen oder bei mangelnder Sicht auf den Querverkehr. Es kann auch in Kombination mit dem Zeichen 215 bei Kreisverkehren vorgeschrieben sein.
In der Praxis wird VZ 205 häufig mit dem Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ (VZ 1002-20) kombiniert – insbesondere bei temporären Änderungen der Verkehrsführung. Auch eine Vorankündigung mit dem Zeichen 102 oder ein Richtungshinweis sind zulässig, sofern die Sichtweite begrenzt ist.

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