Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
| Konfigurieren um Daten anzuzeigen. | |
Das Verkehrszeichen VZ 201-52 – das liegende Andreaskreuz – kennzeichnet Bahnübergänge mit Vorrang des Schienenverkehrs und kommt in waagerechter Ausführung zum Einsatz. Es wird gemäß § 19 StVO unmittelbar vor Bahnübergängen montiert, an denen sich Straßen und Schienen auf gleicher Höhe kreuzen. Die Montage erfolgt parallel zur Fahrbahn, mindestens 2,25 m vor der nächsten Gleisachse.
Als Vorschriftzeichen schreibt es allen Verkehrsteilnehmern vor, bei geschlossenen Schranken, Lichtzeichen oder herannahenden Zügen rechtzeitig zu halten. Ein Halteverbot gilt bis zu 10 m vor dem Zeichen, wenn dieses verdeckt würde, ergänzt durch Parkverbote vor und hinter dem Übergang (5 m innerorts, 50 m außerorts).
Das liegende Andreaskreuz findet bevorzugt Anwendung im innerörtlichen Straßenraum, etwa an Bahnübergängen mit ausreichender Breite für eine horizontale Anbringung. Es darf grundsätzlich nicht mit anderen Verkehrszeichen kombiniert werden, um die Signalwirkung nicht zu beeinträchtigen.
VZ 201-52
Andreaskreuz, liegend
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
1350×180 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Innerörtliche Bahnübergänge, Bereiche mit waagerechter Montagemöglichkeit