Verkehrszeichen 201-52 Andreaskreuz, liegend

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 201-52 – das liegende Andreaskreuz – kennzeichnet Bahnübergänge mit Vorrang des Schienenverkehrs und kommt in waagerechter Ausführung zum Einsatz. Es wird gemäß § 19 StVO unmittelbar vor Bahnübergängen montiert, an denen sich Straßen und Schienen auf gleicher Höhe kreuzen. Die Montage erfolgt parallel zur Fahrbahn, mindestens 2,25 m vor der nächsten Gleisachse.

Als Vorschriftzeichen schreibt es allen Verkehrsteilnehmern vor, bei geschlossenen Schranken, Lichtzeichen oder herannahenden Zügen rechtzeitig zu halten. Ein Halteverbot gilt bis zu 10 m vor dem Zeichen, wenn dieses verdeckt würde, ergänzt durch Parkverbote vor und hinter dem Übergang (5 m innerorts, 50 m außerorts).

Das liegende Andreaskreuz findet bevorzugt Anwendung im innerörtlichen Straßenraum, etwa an Bahnübergängen mit ausreichender Breite für eine horizontale Anbringung. Es darf grundsätzlich nicht mit anderen Verkehrszeichen kombiniert werden, um die Signalwirkung nicht zu beeinträchtigen.

VZ 201-52 Andreaskreuz, liegend – auf einen Blick

  • Vorrangregelung für Schienenverkehr an Bahnübergängen
  • Liegende Montage nach StVO, mind. 2,25 m vor dem Gleis
  • Halte- und Parkverbote im Nahbereich zum Zeichen
  • Keine Kombinierbarkeit mit anderen Verkehrszeichen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 201-52

Bezeichnung

Andreaskreuz, liegend

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

1350×180 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Innerörtliche Bahnübergänge, Bereiche mit waagerechter Montagemöglichkeit

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, die Bedeutung ist identisch: Schienenfahrzeuge haben Vorrang. Die Ausrichtung betrifft ausschließlich die bauliche Ausführung – nicht die Verkehrsregelung.
Die liegende Ausführung (VZ 201-52) wird verwendet, wenn es die baulichen Gegebenheiten erlauben – etwa bei ausreichend breiten Masten oder Trägern in innerörtlichen Bereichen.

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