Material
Feuerverzinkter Stahl für langanhaltenden Korrosionsschutz
Anwendung
Seitliche Befestigung von Flachverkehrszeichen an Pfosten
Pfostendurchmesser
Verfügbar für 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm Pfosten
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Das Verkehrszeichen VZ 201-52 – das liegende Andreaskreuz – kennzeichnet Bahnübergänge mit Vorrang des Schienenverkehrs und kommt in waagerechter Ausführung zum Einsatz. Es wird gemäß § 19 StVO unmittelbar vor Bahnübergängen montiert, an denen sich Straßen und Schienen auf gleicher Höhe kreuzen. Die Montage erfolgt parallel zur Fahrbahn, mindestens 2,25 m vor der nächsten Gleisachse.
Als Vorschriftzeichen schreibt es allen Verkehrsteilnehmern vor, bei geschlossenen Schranken, Lichtzeichen oder herannahenden Zügen rechtzeitig zu halten. Ein Halteverbot gilt bis zu 10 m vor dem Zeichen, wenn dieses verdeckt würde, ergänzt durch Parkverbote vor und hinter dem Übergang (5 m innerorts, 50 m außerorts).
Das liegende Andreaskreuz findet bevorzugt Anwendung im innerörtlichen Straßenraum, etwa an Bahnübergängen mit ausreichender Breite für eine horizontale Anbringung. Es darf grundsätzlich nicht mit anderen Verkehrszeichen kombiniert werden, um die Signalwirkung nicht zu beeinträchtigen.
VZ 201-52
Andreaskreuz, liegend
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
1350×180 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Innerörtliche Bahnübergänge, Bereiche mit waagerechter Montagemöglichkeit