Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 201-50, auch als stehendes Andreaskreuz bekannt, kennzeichnet Bahnübergänge, an denen der Schienenverkehr Vorrang hat. Es kommt gemäß § 19 StVO immer dort zum Einsatz, wo Straßen und Schienen sich auf gleicher Ebene kreuzen. Die Aufstellung erfolgt hochkant und mindestens 2,25 m vor der nächstliegenden Schiene – gut sichtbar und eindeutig im Signalbild.
Das Andreaskreuz regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer: Bei herannahenden Zügen, blinkenden Lichtzeichen oder geschlossenen Schranken ist unverzüglich anzuhalten. Darüber hinaus bestehen Haltverbote im Abstand von bis zu 10 m vor dem Schild, wenn dessen Sicht dadurch eingeschränkt würde, sowie Parkverbote im Nahbereich des Bahnübergangs.
Das stehende Andreaskreuz wird vor allem an Bahnübergängen ohne Lichtzeichen verwendet, etwa in ländlichen Räumen, Industriegebieten oder Werkszufahrten mit Schienenverkehr. Zusatzzeichen kommen in Sonderfällen zum Einsatz – z. B. bei nicht öffentlichem Verkehr oder Werksbahnen. Eine Kombination mit anderen Verkehrszeichen ist unzulässig.
VZ 201-50
Andreaskreuz, stehend
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
1350×180 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Bahnübergänge, Industriezufahrten