Material
V2A Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Länge pro Rolle
30 Meter
Breite
Erhältlich in 16 mm und 19 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 162-11 gehört zur Kategorie der Bakenzeichen gemäß § 40 Abs. 6 StVO und signalisiert die letzte Annäherungsstufe vor einem Bahnübergang. Im Gegensatz zur Standardbake VZ 162-10 enthält dieses Zeichen zusätzlich eine Meterangabe, beispielsweise „50 m“, und zeigt damit eine von der Norm abweichende Entfernung an.
Die Bake trägt einen einzelnen roten Schrägstreifen und wird rechts der Fahrbahn aufgestellt. Der diagonale Streifen verläuft – wie für die rechte Seite vorgeschrieben – von oben rechts nach unten links. Die Angabe in Metern ist dann notwendig, wenn der reguläre Abstand von ca. 80 m nicht gegeben ist oder eine exakte Distanzangabe für die Verkehrssicherheit erforderlich ist – etwa bei Sichtbehinderungen, engen Kurven oder verkürzter Annäherung.
Die Platzierung erfolgt durch Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und orientiert sich an den örtlichen Bedingungen. VZ 162-11 wird stets im Rahmen der gestaffelten Bahnübergangswarnung verwendet – in Kombination mit der zwei- und dreistreifigen Bake oder in Ausnahmefällen auch einzeln.
VZ 162-11
Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, verkürzte Distanzkennzeichnung vor Bahnübergängen