Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 162-11 gehört zur Kategorie der Bakenzeichen gemäß § 40 Abs. 6 StVO und signalisiert die letzte Annäherungsstufe vor einem Bahnübergang. Im Gegensatz zur Standardbake VZ 162-10 enthält dieses Zeichen zusätzlich eine Meterangabe, beispielsweise „50 m“, und zeigt damit eine von der Norm abweichende Entfernung an.
Die Bake trägt einen einzelnen roten Schrägstreifen und wird rechts der Fahrbahn aufgestellt. Der diagonale Streifen verläuft – wie für die rechte Seite vorgeschrieben – von oben rechts nach unten links. Die Angabe in Metern ist dann notwendig, wenn der reguläre Abstand von ca. 80 m nicht gegeben ist oder eine exakte Distanzangabe für die Verkehrssicherheit erforderlich ist – etwa bei Sichtbehinderungen, engen Kurven oder verkürzter Annäherung.
Die Platzierung erfolgt durch Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und orientiert sich an den örtlichen Bedingungen. VZ 162-11 wird stets im Rahmen der gestaffelten Bahnübergangswarnung verwendet – in Kombination mit der zwei- und dreistreifigen Bake oder in Ausnahmefällen auch einzeln.
VZ 162-11
Einstreifige Bake mit Entfernungsangabe, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, verkürzte Distanzkennzeichnung vor Bahnübergängen