Anzahl der Klemmschellen
2 Stück (für Rohrpfosten Ø 60 mm)
Schrauben
4x Flachrundschrauben M8x25, A2-70, DIN 603
Muttern
4x Sechskantmuttern M8, A4-70, ISO 4032
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Das Verkehrszeichen VZ 156-21 kombiniert das Gefahrzeichen für einen Bahnübergang mit einer dreistreifigen Bake und einer individuellen Entfernungsangabe. Es wird gemäß § 40 Abs. 6 StVO eingesetzt, um Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf einen bevorstehenden Bahnübergang hinzuweisen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die dreistreifige Bake signalisiert typischerweise eine Entfernung von ca. 240 m zum Bahnübergang. Die zusätzliche Entfernungsangabe auf dem Schild ermöglicht jedoch eine präzisere Information über die tatsächliche Distanz, was besonders bei abweichenden örtlichen Gegebenheiten, wie z. B. Kurven oder Sichtbehinderungen, von Bedeutung ist.
Dieses Verkehrszeichen wird auf der linken Straßenseite aufgestellt. Die genaue Positionierung und die spezifische Entfernungsangabe werden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
VZ 156-21
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake, mit Entfernungsangabe, Aufstellung links
Gefahrzeichen mit Zusatzbake
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, bei abweichenden Entfernungen zum Bahnübergang