Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 151 warnt gemäß § 40 StVO vor einem Bahnübergang, unabhängig davon, ob dieser beschrankt oder unbeschrankt ist. Als Gefahrzeichen dient es der frühzeitigen Ankündigung einer Kreuzung zwischen Straße und Schienenverkehr, um Verkehrsteilnehmende zur erhöhten Aufmerksamkeit und Anpassung der Geschwindigkeit zu veranlassen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften kann das Schild allein aufgestellt werden, sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt und der Bahnübergang gut einsehbar ist. Außerorts oder bei höherer Geschwindigkeit ist es in der Regel in Kombination mit den Bakenzeichen 156 bis 162 zu verwenden, um die Entfernung zum Bahnübergang gestaffelt anzuzeigen.
Im öffentlichen Verkehrsraum trägt das Zeichen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei, indem es auf potenzielle Gefahren durch kreuzende Schienenfahrzeuge hinweist. Die genaue Platzierung und Kombination mit weiteren Verkehrszeichen erfolgt gemäß den Richtlinien der Verwaltungsvorschrift zur StVO.
VZ 151
Bahnübergang
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Bahnübergänge innerorts und außerorts