Verkehrszeichen 151 Bahnübergang

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 151 warnt gemäß § 40 StVO vor einem Bahnübergang, unabhängig davon, ob dieser beschrankt oder unbeschrankt ist. Als Gefahrzeichen dient es der frühzeitigen Ankündigung einer Kreuzung zwischen Straße und Schienenverkehr, um Verkehrsteilnehmende zur erhöhten Aufmerksamkeit und Anpassung der Geschwindigkeit zu veranlassen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften kann das Schild allein aufgestellt werden, sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt und der Bahnübergang gut einsehbar ist. Außerorts oder bei höherer Geschwindigkeit ist es in der Regel in Kombination mit den Bakenzeichen 156 bis 162 zu verwenden, um die Entfernung zum Bahnübergang gestaffelt anzuzeigen.

Im öffentlichen Verkehrsraum trägt das Zeichen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei, indem es auf potenzielle Gefahren durch kreuzende Schienenfahrzeuge hinweist. Die genaue Platzierung und Kombination mit weiteren Verkehrszeichen erfolgt gemäß den Richtlinien der Verwaltungsvorschrift zur StVO.

VZ 151 Bahnübergang – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen VZ 151 gemäß StVO
  • Warnung vor Bahnübergang (beschrankt oder unbeschrankt)
  • Aufstellung allein oder in Kombination mit Bakenzeichen
  • Geeignet für öffentlichen Verkehrsraum
  • Einsatz innerorts und außerorts gemäß Sichtverhältnissen und Geschwindigkeit

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 151

Bezeichnung

Bahnübergang

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Bahnübergänge innerorts und außerorts

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Innerhalb geschlossener Ortschaften, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt und der Bahnübergang gut einsehbar ist, kann VZ 151 ohne zusätzliche Bakenzeichen aufgestellt werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei höherer Geschwindigkeit sollten ergänzend die Bakenzeichen 156 (dreistreifig), 159 (zweistreifig) und 162 (einstreifig) verwendet werden, um die Entfernung zum Bahnübergang gestaffelt anzuzeigen.

Schellen für Verkehrszeichen 151 Bahnübergang:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 151 Bahnübergang:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 151 Bahnübergang:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 151 Bahnübergang:

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