Verkehrszeichen 138-20 Radverkehr, Aufstellung links - Bauart: Alform I

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 36,84 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 138-20 weist auf Radverkehr hin, der von der linken Seite kommend in die Fahrbahn einmündet oder sie kreuzt. Als Gefahrzeichen nach § 40 StVO dient es der rechtzeitigen Warnung vor seitlich einfahrenden Radfahrern.

Die Aufstellung erfolgt links der Fahrbahn und ist insbesondere in Situationen erforderlich, in denen baulich geführte Radwege unvermittelt enden oder in schlecht einsehbaren Bereichen münden – etwa an Kreuzungen, Betriebsausfahrten, Parkplatzzufahrten oder Waldwegen.

Im öffentlichen Verkehrsraum verbessert das Schild die Reaktionsbereitschaft des Fahrzeugverkehrs und reduziert das Risiko von Kollisionen mit querendem Radverkehr. Es ist gezielt für Fahrbahnbereiche konzipiert, bei denen keine rechtsseitige Aufstellung möglich oder sinnvoll ist.

VZ 138-20 Radverkehr, Aufstellung links – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen VZ 138-20 gemäß StVO
  • Warnung vor querendem Radverkehr von links
  • Linksseitige Aufstellung bei abweichender Führung
  • Geeignet für öffentlichen Verkehrsraum
  • Einsatz an Einmündungen, Ausfahrten, Sichtbehinderungen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 138-20

Bezeichnung

Radverkehr, Aufstellung links

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Sichtbehinderungen, Radwegkreuzungen von links

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, laut StVO und VzKat ist die Aufstellung ausschließlich links vorgeschrieben, um die korrekte Richtung des querenden Radverkehrs anzuzeigen und Verwechslungen zu vermeiden.
Wenn Radverkehr nicht von rechts, sondern von links in die Fahrbahn einmündet oder diese quert, ist VZ 138-20 korrekt. Es berücksichtigt besondere Verkehrsführungen und örtliche Gegebenheiten.

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