Verkehrszeichen 138-10 Radverkehr, Aufstellung rechts - Reflexionsklasse: RA3

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Reflexionsklassen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 138-10 warnt vor Radverkehr, der von rechts in die Fahrbahn einmündet oder diese kreuzt. Als Gefahrzeichen gemäß § 40 Abs. 6 StVO macht es Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf Konfliktpunkte mit Radfahrern aufmerksam.

Es wird insbesondere dort eingesetzt, wo baulich geführte Radwege in die Fahrbahn münden, z. B. an Querungen, Nebenstraßen, Ausfahrten oder in Kreisverkehren. Auch an schlecht einsehbaren Stellen, etwa hinter Hecken oder Gebäuden, verbessert es die Wahrnehmung querender Radfahrer deutlich.

Die rechtsseitige Aufstellung folgt der Vorschrift zur Positionierung im öffentlichen Verkehrsraum und adressiert gezielt den Kraftfahrzeugverkehr, der mit querendem Radverkehr rechnen muss. So wird die Aufmerksamkeit erhöht und die Gefahr von Unfällen reduziert.

VZ 138-10 Radverkehr, Aufstellung rechts – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen VZ 138-10 gemäß StVO
  • Warnung vor querendem Radverkehr von rechts
  • Aufstellung ausschließlich rechts der Fahrbahn
  • Geeignet für öffentlichen Verkehrsraum
  • Einsatz an Kreuzungen, Einmündungen, Radwegenden

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 138-10

Bezeichnung

Radverkehr, Aufstellung rechts

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Kreuzungs- und Einmündungsbereiche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Immer dann, wenn Radverkehr von rechts auf die Fahrbahn trifft und dadurch eine Gefährdung entstehen kann – etwa bei Radwegquerungen oder an schlecht einsehbaren Einmündungen.
Laut StVO und Verwaltungsvorschrift wird dieses Gefahrzeichen ausschließlich rechts aufgestellt, um den Richtlinien zur Sichtbarkeit und zur Wahrnehmung durch den Fahrzeugverkehr zu entsprechen.

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