Verkehrszeichen 133-10 Fußgänger, Aufstellung rechts - Größe: SL 900

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
ab 36,84 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Größen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 133-10 warnt vor Fußgängern, die unerwartet die Fahrbahn betreten – etwa dort, wo keine gesicherten Querungsmöglichkeiten oder Gehwege vorhanden sind. Es dient der frühzeitigen Sensibilisierung der Fahrzeugführenden bei eingeschränkter Sicht oder erhöhtem Querungsrisiko.

Zum Einsatz kommt das Gefahrzeichen z. B. an Haltestellen ohne Ampel, auf Landstraßen ohne Gehwege, an Siedlungsrändern oder bei temporär geänderter Verkehrsführung, etwa bei Baustellen oder Veranstaltungen. Wird der Querungsbereich erst spät einsehbar, kann ein Entfernungs-Zusatzzeichen ergänzt werden.

VZ 133-10 Fußgänger, Aufstellung rechts – auf einen Blick

  • Warnung vor unerwartetem Fußgängerverkehr
  • Einsatz bei fehlenden Gehwegen oder schlechter Sicht
  • StVO- und VzKat-konforme Ausführung
  • Für Landstraßen, Haltestellen oder temporäre Querungen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer 

VZ 133-10

Bezeichnung 

Fußgänger, Aufstellung rechts

Schildtyp 

Gefahrzeichen

Material 

Aluminium

Bauart 

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse 

RA2, RA3

Größen erhältlich 

SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm

Zulassung 

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich 

Unübersichtliche Strecken, ländliche Gebiete, Haltestellen ohne Querungshilfe

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, VZ 133-10 ist laut VzKat für die rechte Fahrbahnseite vorgesehen – VZ 133-20 wäre die spiegelbildliche Variante für die linke Seite.
Ja, es warnt gezielt dort, wo Fußgänger queren könnten, ohne dass eine gesicherte Überquerung wie ein Zebrastreifen vorhanden ist.

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