Material
Feuerverzinkter Stahl
Durchmesser
42 mm, 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm
Lochabstand
70 mm, 350 mm, 500 mm, 700 mm, 900 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 108 warnt gemäß StVO vor einem gefährlichen Gefälle, das mit einem konkreten Prozentwert (z. B. „10 %“) angegeben wird. Es handelt sich um ein Gefahrzeichen nach § 40 Abs. 6, das insbesondere an Steilstrecken mit erhöhtem Bremsbedarf vorgeschrieben ist. Die genaue Steigung muss individuell auf dem Schild vermerkt werden.
Die Anbringung erfolgt insbesondere an Straßenabschnitten mit längeren oder starken Neigungen, wo das Risiko von Bremsversagen, überhöhter Geschwindigkeit oder Kontrollverlust steigt. Fahrer von Fahrzeugen mit hoher Gesamtmasse (Lkw, Busse) sind auf diese Information angewiesen, um rechtzeitig den geeigneten Gang zu wählen und die Geschwindigkeit zu drosseln.
Zur Verstärkung der Warnwirkung kann das Schild in Kombination mit Zusatzzeichen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Hinweisen zur Länge der Gefällstrecke ergänzt werden. Die individuelle Prozentangabe wird direkt auf dem Schild aufgedruckt und muss exakt dem tatsächlichen Streckenverlauf entsprechen.
VZ 108
Gefälle … %
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Steilstrecken