Anwendung
Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten
Durchmesser
60 mm, 76 mm
Lochabstand
70 mm gemäß IVZ-Norm
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Das Verkehrszeichen VZ 105-20 kennzeichnet eine Doppelkurve, bei der zunächst eine Rechtskurve und unmittelbar danach eine Linkskurve folgt. Es warnt Verkehrsteilnehmende frühzeitig vor einer anspruchsvollen Streckenführung, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit erfordert.
Das Gefahrzeichen wird gemäß § 40 StVO verwendet, wenn zwei aufeinanderfolgende Richtungswechsel eine erkennbare Gefahrenlage darstellen – etwa durch eingeschränkte Sicht, hohe Kurvendynamik oder witterungsbedingte Risiken. Der Hinweis auf die erste Kurvenrichtung („zunächst rechts“) dient der Orientierung und Fahrstrategie.
Typische Einsatzorte sind kurvenreiche Landstraßen, Waldgebiete, Gebirgsstrecken oder auch innerörtliche Unfallschwerpunkte. In Kombination mit Zusatzzeichen wie VZ 274 (Geschwindigkeitsbegrenzung) oder VZ 114 (Schleudergefahr) kann die Warnwirkung gezielt verstärkt werden.
VZ 105-20
Doppelkurve, zunächst rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, kurvenreiche Strecken mit Sichtproblemen oder erhöhtem Unfallrisiko