Zeichengrößen
bis zu SL 900 mm oder 330 x 600 mm
Länge
3600 mm
Durchmesser
60 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 101 warnt Verkehrsteilnehmer vor einer allgemeinen Gefahrstelle und fordert zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Es wird eingesetzt, wenn keine spezifischeren Gefahrzeichen verfügbar sind, etwa bei temporären oder schwer eindeutig zu beschreibenden Gefahrenlagen.
Gemäß § 40 Abs. 1 StVO dient dieses Gefahrenzeichen der frühzeitigen Warnung vor potenziellen Risiken. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird es in der Regel 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt, innerorts direkt davor. Die genaue Platzierung richtet sich nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Zur genaueren Beschreibung der Gefahrenart kann das Schild mit einem Zusatzzeichen kombiniert werden, beispielsweise bei unebener Fahrbahn, Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenbahn oder anderen spezifischen Gefahrenquellen. In solchen Fällen ersetzt das VZ 101 die spezifischeren Zeichen VZ 102 bis VZ 151.
VZ 101
Gefahrstelle
Gefahrenzeichen
Aluminium
Flachform, Randform, Alform
RA2, RA3
630 mm, 900 mm, 1.260 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, temporäre Gefahrenstellen, Baustellen