Material
Feuerverzinkter Stahl
Durchmesser
42 mm, 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm
Lochabstand
70 mm, 350 mm, 500 mm, 700 mm, 900 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 101-55 warnt vor einer beweglichen Brücke, deren Öffnung den Verkehrsfluss unterbrechen kann. Gemäß StVO und VzKat ist es ein Gefahrzeichen, das auf die Möglichkeit hinweist, dass die Brücke sich hebt oder senkt. Typische Einsatzorte sind Hafengebiete, Flussübergänge und Schleusenbereiche, wo bewegliche Brücken den Straßenverkehr beeinflussen können.
Das Schild wird in der Regel in ausreichender Entfernung zur Brücke aufgestellt, um den Verkehrsteilnehmern genügend Zeit zur Reaktion zu geben. In Kombination mit Lichtzeichen oder Schranken wird die Sicherheit zusätzlich erhöht. In einigen Fällen kann ein Zusatzzeichen die Entfernung zur Brücke angeben.
VZ 101-55
Bewegliche Brücke
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Hafenanlagen, Schleusen, bewegliche Flussübergänge