Anzahl der Klemmschellen
2 Stück (für Rohrpfosten Ø 60 mm)
Schrauben
4x Flachrundschrauben M8x25, A2-70, DIN 603
Muttern
4x Sechskantmuttern M8, A4-70, ISO 4032
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Das Verkehrszeichen VZ 101-53 warnt gemäß StVO und VzKat vor der Gefahr, dass Fahrzeuge an ungesicherten Ufern ins Wasser geraten können. Es kommt überall dort zum Einsatz, wo Fahrbahnen direkt auf Flüsse, Seen, Kanäle oder Hafenbecken zulaufen – insbesondere, wenn keine physische Absperrung vorhanden ist.
Typische Einsatzorte sind ländliche Uferstraßen, landwirtschaftliche Wege oder Betriebszufahrten in der Nähe von Gewässern. Auch an Fähranlegern ohne Schranken kann das Schild aufgestellt werden. Verläuft die Fahrbahn parallel zum Ufer, ist das Zeichen nur erforderlich, wenn die Gefahr wegen eingeschränkter Sicht, Dunkelheit oder Bewuchs nicht rechtzeitig erkannt werden kann.
VZ 101-53
Ufer
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Gewässernähe