Verkehrszeichen 101-22 Viehtrieb, Aufstellung links - Größe: SL 900

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 36,84 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Größen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 101-22 warnt Verkehrsteilnehmer vor Viehtrieb von der linken Seite. Es wird gemäß StVO auf der linken Straßenseite aufgestellt, um auf mögliche Tierüberquerungen hinzuweisen. Typische Einsatzorte sind landwirtschaftlich geprägte Regionen, in denen Weidetiere wie Kühe oder Schafe die Fahrbahn kreuzen könnten.

Das Piktogramm zeigt eine Kuh, die nach rechts geht, was die Aufmerksamkeit auf Tiere lenkt, die von links die Straße betreten. Dieses Gefahrzeichen trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, indem es Fahrer frühzeitig auf mögliche Hindernisse durch Vieh aufmerksam macht.

VZ 101-22 Viehtrieb, Aufstellung links – auf einen Blick

  • Warnung vor Viehtrieb von der linken Seite
  • Aufstellung gemäß StVO auf linker Straßenseite
  • Geeignet für landwirtschaftliche Gebiete
  • Erhöht die Sicherheit für Mensch und Tier

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 101-22

Bezeichnung

Viehtrieb, Aufstellung links

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2, Flachform 3, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

630 mm, 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, landwirtschaftliche Bereiche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dieses Schild ist besonders sinnvoll auf Landstraßen mit angrenzenden Weideflächen, Almwirtschaften oder bei temporärem Viehtrieb, wenn Tiere gezielt von links über die Fahrbahn geführt werden – etwa bei saisonalen Almabtrieben oder Weidewechseln.
VZ 101-22 warnt vor freilaufendem oder getriebenem Vieh, das unerwartet von der linken Seite die Fahrbahn queren kann. Die linke Aufstellung des Schildes macht diese potenzielle Gefahr insbesondere dort sichtbar, wo rechtsseitige Aufstellung aus Platz- oder Sichtgründen nicht möglich ist.

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