Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 101-21 warnt Fahrzeugführer vor einem bevorstehenden Fußgängerüberweg, den Personen von der linken Seite aus betreten könnten. Dieses Gefahrzeichen wird gemäß StVO auf der linken Straßenseite aufgestellt – etwa in Einbahnstraßen oder bei baulichen Einschränkungen rechts – und signalisiert die erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gegenüber Fußgängern, die aus dieser Richtung kommend die Fahrbahn queren.
Die grafische Darstellung des Zebrastreifens mit einer Figur, die nach rechts geht, unterstützt gezielt die visuelle Wahrnehmung: Sie macht deutlich, dass hier Fußgänger von links auf die Fahrbahn treten könnten. Dieses Schild wird besonders in städtischen Bereichen, bei Schulwegen oder in verkehrsberuhigten Zonen eingesetzt, wo ein Fußgängerüberweg vorhanden ist und eine linke Aufstellung der Beschilderung erforderlich ist.
VZ 101-21
Fußgängerüberweg, Aufstellung links
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2, Flachform 3, Rundform
RA2, RA3
630 mm, 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, städtische Querungsbereiche