Zeichengrößen
bis zu SL 900 mm oder 330 x 600 mm
Länge
3600 mm
Durchmesser
60 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 101-21 warnt Fahrzeugführer vor einem bevorstehenden Fußgängerüberweg, den Personen von der linken Seite aus betreten könnten. Dieses Gefahrzeichen wird gemäß StVO auf der linken Straßenseite aufgestellt – etwa in Einbahnstraßen oder bei baulichen Einschränkungen rechts – und signalisiert die erhöhte Aufmerksamkeitspflicht gegenüber Fußgängern, die aus dieser Richtung kommend die Fahrbahn queren.
Die grafische Darstellung des Zebrastreifens mit einer Figur, die nach rechts geht, unterstützt gezielt die visuelle Wahrnehmung: Sie macht deutlich, dass hier Fußgänger von links auf die Fahrbahn treten könnten. Dieses Schild wird besonders in städtischen Bereichen, bei Schulwegen oder in verkehrsberuhigten Zonen eingesetzt, wo ein Fußgängerüberweg vorhanden ist und eine linke Aufstellung der Beschilderung erforderlich ist.
VZ 101-21
Fußgängerüberweg, Aufstellung links
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2, Flachform 3, Randform
RA2, RA3
630 mm, 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, städtische Querungsbereiche