Verkehrszeichen 101-13 Reiter, Aufstellung rechts - Bauart: Alform I

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 36,84 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 101-13 „Reiter, Aufstellung rechts“ ist gemäß § 40 Abs. 6 und 7 der StVO sowie dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat) ein Gefahrzeichen, das auf mögliche Begegnungen mit Reitern hinweist. Es warnt Verkehrsteilnehmer vor Bereichen, in denen Reiter die Fahrbahn kreuzen oder entlangreiten könnten, und fordert zur erhöhten Aufmerksamkeit sowie zur Anpassung der Geschwindigkeit auf.

Typische Einsatzorte sind ländliche Regionen mit Reitwegen, Reiterhöfen oder Reitanlagen, insbesondere dort, wo Reitwege die Straße kreuzen oder parallel zur Fahrbahn verlaufen. Die Aufstellung erfolgt rechtsseitig der Fahrbahn, um die Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr zu gewährleisten.

In bestimmten Situationen kann die Verwendung von Zusatzzeichen sinnvoll sein, um die Gefahrenstelle näher zu erläutern oder zeitliche Beschränkungen anzugeben. Beispielsweise kann ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift „auf 2 km“ die Länge des Gefahrenbereichs angeben.

VZ 101-13 Reiter, Aufstellung rechts – auf einen Blick

  • Gefahrzeichen gemäß § 40 Abs. 6 und 7 StVO
  • Warnt vor möglichen Begegnungen mit Reitern
  • Typische Aufstellung in ländlichen Gebieten mit Reitwegen
  • Rechtsseitige Platzierung zur optimalen Sichtbarkeit
  • Kombination mit Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 101-13

Bezeichnung

Reiter, Aufstellung rechts

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform (2 mm), Alform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, insbesondere in ländlichen Regionen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Aufstellung von VZ 101-13 ist nicht generell verpflichtend, wird jedoch empfohlen, wenn Reitwege die Fahrbahn kreuzen oder parallel verlaufen und eine potenzielle Gefährdung besteht.
Ein Zusatzzeichen ist sinnvoll, wenn zusätzliche Informationen wie die Länge des Gefahrenbereichs („auf 2 km“) oder zeitliche Beschränkungen („werktags 7–17 h“) angegeben werden sollen.

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