Material
Feuerverzinkter Stahl für langanhaltenden Korrosionsschutz
Anwendung
Seitliche Befestigung von Flachverkehrszeichen an Pfosten
Pfostendurchmesser
Verfügbar für 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm Pfosten
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Das Verkehrszeichen VZ 101-13 „Reiter, Aufstellung rechts“ ist gemäß § 40 Abs. 6 und 7 der StVO sowie dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat) ein Gefahrzeichen, das auf mögliche Begegnungen mit Reitern hinweist. Es warnt Verkehrsteilnehmer vor Bereichen, in denen Reiter die Fahrbahn kreuzen oder entlangreiten könnten, und fordert zur erhöhten Aufmerksamkeit sowie zur Anpassung der Geschwindigkeit auf.
Typische Einsatzorte sind ländliche Regionen mit Reitwegen, Reiterhöfen oder Reitanlagen, insbesondere dort, wo Reitwege die Straße kreuzen oder parallel zur Fahrbahn verlaufen. Die Aufstellung erfolgt rechtsseitig der Fahrbahn, um die Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr zu gewährleisten.
In bestimmten Situationen kann die Verwendung von Zusatzzeichen sinnvoll sein, um die Gefahrenstelle näher zu erläutern oder zeitliche Beschränkungen anzugeben. Beispielsweise kann ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift „auf 2 km“ die Länge des Gefahrenbereichs angeben.
VZ 101-13
Reiter, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Flachform (2 mm), Alform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, insbesondere in ländlichen Regionen