Verkehrszeichen 101-11 Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts - Bauart: Randform

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 36,84 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 101-11 „Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts“ ist ein Gefahrzeichen gemäß StVO und warnt Verkehrsteilnehmer vor einem bevorstehenden Fußgängerüberweg. Es wird eingesetzt, wenn die übliche Kennzeichnung des Überwegs durch Markierung, Beschilderung, Beleuchtung oder Blinklicht nicht ausreicht, um die Aufmerksamkeit der Fahrer zu gewährleisten.

Typische Einsatzbereiche sind Straßenabschnitte mit eingeschränkter Sicht, hoher Fahrgeschwindigkeit oder unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Altenheimen. Die Aufstellung erfolgt rechts der Fahrbahn, um die Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr zu maximieren.

Die Kombination mit einem Zusatzzeichen kann erforderlich sein, um beispielsweise die Entfernung zum Überweg oder besondere Hinweise anzugeben. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Gefahrenstelle nicht unmittelbar erkennbar ist oder zusätzliche Informationen für die Verkehrsteilnehmer notwendig sind.

Die Verwendung des Verkehrszeichens VZ 101-11 erfolgt gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat). Die korrekte Aufstellung und Kombination mit Zusatzzeichen trägt zur Verkehrssicherheit bei und informiert Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über potenzielle Gefahren durch Fußgängerüberwege.

VZ 101-11 Fußgängerüberweg – auf einen Blick

  • Warnung vor bevorstehendem Fußgängerüberweg
  • Aufstellung rechts der Fahrbahn gemäß StVO
  • Typische Einsatzbereiche: unübersichtliche Straßenabschnitte, Nähe von Schulen oder Kindergärten
  • Kombination mit Zusatzzeichen möglich, z. B. zur Angabe der Entfernung
  • StVO-konform und gemäß Verkehrszeichenkatalog (VzKat)

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 101-11

Bezeichnung

Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2, Flachform 3, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, insbesondere in der Nähe von Fußgängerüberwegen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Kombination mit einem Zusatzzeichen ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein, um zusätzliche Informationen wie die Entfernung zum Überweg oder besondere Hinweise anzugeben. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Gefahrenstelle nicht unmittelbar erkennbar ist oder zusätzliche Informationen für die Verkehrsteilnehmer notwendig sind.
Die Aufstellung des Verkehrszeichens VZ 101-11 ist erforderlich, wenn die übliche Kennzeichnung eines Fußgängerüberwegs nicht ausreicht, um die Aufmerksamkeit der Fahrer zu gewährleisten. Dies ist insbesondere in Bereichen mit eingeschränkter Sicht, hoher Fahrgeschwindigkeit oder unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen der Fall.

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