Material
Aluminium, leicht und korrosionsbeständig
Pfostendurchmesser
Verfügbar für Ø 60 mm und Ø 76 mm
Lochabstand
70 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 101-11 „Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts“ ist ein Gefahrzeichen gemäß StVO und warnt Verkehrsteilnehmer vor einem bevorstehenden Fußgängerüberweg. Es wird eingesetzt, wenn die übliche Kennzeichnung des Überwegs durch Markierung, Beschilderung, Beleuchtung oder Blinklicht nicht ausreicht, um die Aufmerksamkeit der Fahrer zu gewährleisten.
Typische Einsatzbereiche sind Straßenabschnitte mit eingeschränkter Sicht, hoher Fahrgeschwindigkeit oder unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Altenheimen. Die Aufstellung erfolgt rechts der Fahrbahn, um die Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr zu maximieren.
Die Kombination mit einem Zusatzzeichen kann erforderlich sein, um beispielsweise die Entfernung zum Überweg oder besondere Hinweise anzugeben. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Gefahrenstelle nicht unmittelbar erkennbar ist oder zusätzliche Informationen für die Verkehrsteilnehmer notwendig sind.
Die Verwendung des Verkehrszeichens VZ 101-11 erfolgt gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat). Die korrekte Aufstellung und Kombination mit Zusatzzeichen trägt zur Verkehrssicherheit bei und informiert Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über potenzielle Gefahren durch Fußgängerüberwege.
VZ 101-11
Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2, Flachform 3, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, insbesondere in der Nähe von Fußgängerüberwegen