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Verkehrszeichen 390.20 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz
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Produktbeschreibung
Dieses Verkehrszeichen weist auf das Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz hin. Es zeigt ein Mautsymbol auf blauem Hintergrund, das durchgestrichen ist. Fahrzeuge müssen ab diesem Punkt keine Mautgebühr mehr entrichten.
Produkteigenschaften
390.20
Schellen für Verkehrszeichen 390.20 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 390.20 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 390.20 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 390.20 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 390.20 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz:
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VZ-Nummer
430-10
Material
Aluminium, korrosionsbeständig und leicht.
Größen
Von 350 x 1250 mm bis 700 x 3000 mm.