VZ 315-77 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts Ende
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Produktbeschreibung
Dieses Verkehrszeichen weist auf das Ende eines Bereichs hin, in dem das Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts erlaubt ist. Es zeigt ein weißes "P" auf blauem Hintergrund mit einem Symbol für ein Fahrzeug, das halb quer auf dem Gehweg parkt. Fahrzeuge dürfen ab dieser Stelle nicht mehr halb quer auf dem Gehweg parken.
Produkteigenschaften
315-77