Verkehrszeichen 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit … - Bauart: Alform I

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Durchmesser
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Beschriftung
Laminat
Anti-Graffiti
Anti-Sticker
Standard
Bohrung
Ohne Bohrung
Standard-Lochplan
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Zeichen 279 beendet eine zuvor vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Ab hier darf auf dem betroffenen Fahrstreifen wieder langsamer gefahren werden als zuvor mit dem Zeichen 275 vorgeschrieben.

Wo ein Ende-Zeichen anfällt, worin es sitzt und wer zustimmen muss

Weil ein Mindesttempo innerhalb geschlossener Ortschaften gar nicht angeordnet werden darf (VwV-StVO zu Zeichen 275, Nummer III), entsteht der Bedarf ausschließlich außerorts, in erster Linie auf Autobahnen. Wie das Anfangszeichen wirkt es streifenweise. Es kann dazu in eine Fahrstreifentafel oder eine Einengungstafel integriert sein (Anlage 2, lfd. Nr. 57) – prüfen Sie also, ob Sie die Ronde einzeln oder als Bestandteil einer Tafel beschaffen. Und auch dieses Zeichen steht in der Zustimmungsliste – auf allen Straßen, für Anbringung wie Entfernung (Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO, Nummer III 1 a).

Für welchen Fahrstreifen die Aufhebung gilt

War die Mindestgeschwindigkeit über eine Fahrstreifentafel nur für einen bestimmten Streifen angeordnet, bezieht sich auch das Zeichen 279 ausschließlich auf genau diesen Streifen (StVO Anlage 2, lfd. Nr. 57). Für die übrigen Fahrstreifen bestand ohnehin keine Mindestgeschwindigkeit – dort gibt es nichts aufzuheben.

Stückzahl am Ende neu rechnen, nicht vom Anfang übernehmen

  • Nicht 1:1 zum Anfangszeichen. Naheliegend wäre: zwei Zeichen 275, also zwei Zeichen 279. Belegt ist das nicht: Wie viele Streifen am Endpunkt noch geführt werden, steht in keiner Vorschrift, sondern in Ihrem Verkehrszeichenplan. Zählen Sie deshalb gegen den Querschnitt an der Stelle, an der die Anordnung endet, nicht gegen die Zahl der aufgestellten 275.
  • Die rechte Spur bleibt außen vor. Da das Anfangszeichen nie auf dem rechten von mehreren Fahrstreifen angeordnet werden darf (VwV-StVO zu Zeichen 275, Nummer I), taucht dieser Streifen auch in der Ende-Bestellung nicht auf.
  • Montage wie am Streckenanfang. Auch das Ende hängt über der Spur: Zeichen, die nur für einzelne Fahrstreifen gelten sollen, sind in der Regel so anzubringen, dass sie diesem zweifelsfrei zuzuordnen sind (Randnummer 25). Der Grundsatz, Verkehrszeichen rechts neben der Fahrbahn anzubringen (Randnummer 28), tritt hier zurück.
  • Ausführung. Rückstrahlend oder beleuchtet ist Vorgabe (Randnummer 21) – mit RA2 oder RA3 ist das ohne Beleuchtung erledigt. Pfosten, Rahmen und Schilderrückseiten sollen grau sein (Randnummer 24).
  • Vorlauf einplanen. Die Zustimmung der obersten Landesbehörde ist nicht nur fürs Aufstellen, sondern auch fürs Entfernen einzuholen. Wer den Abschnitt zurückbauen will, braucht sie also ein zweites Mal.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Welcher Durchmesser ans Streckenende passt

Maßgeblich ist auch hier allein, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort gilt (Randnummer 15). Auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung – dem Normalfall – kündigt die Verwaltungsvorschrift Anordnungen in Größe 3 an (Randnummer 16), also Ø 750 mm. Gilt an der Stelle, an der die Mindestgeschwindigkeit endet, eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder weniger, ist Größe 2 mit Ø 600 mm richtig. Hier lohnt der Blick auf die tatsächliche Beschilderung am Endpunkt, denn die Ausführung ist auf das Erforderliche zu begrenzen (Randnummer 12). phm innotech führt beide relevanten Durchmesser, Ø 600 und Ø 750 mm, jeweils in RA2 und RA3.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 279

Bezeichnung

Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Autobahnen, mehrspurige Straßen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Je Fahrstreifen. Ist das Zeichen in eine Fahrstreifen- oder Einengungstafel integriert, wirkt es nur für den Streifen, für den die Mindestgeschwindigkeit vorher angeordnet war (StVO Anlage 2, lfd. Nr. 57). Eine Mindestgeschwindigkeit für die gesamte Fahrbahn kann es ohnehin nicht geben – das Zeichen 275 darf nur fahrstreifenbezogen angeordnet werden (VwV-StVO zu Zeichen 275, Nummer I).
Nein. Das Zeichen 282 beendet sämtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote (StVO Anlage 2, lfd. Nr. 60) – also Obergrenzen. Eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit ist eine Untergrenze und wird von ihm nicht erfasst; dafür ist das Zeichen 279 vorgesehen (lfd. Nr. 57). Beide Schilder gehören also getrennt auf die Bestellliste.
Immer dann, wenn eine mit dem Zeichen 275 angeordnete Mindestgeschwindigkeit enden soll – das Zeichen 279 ist dafür eigens vorgesehen (StVO Anlage 2, lfd. Nr. 57). Weil ein Mindesttempo innerorts nicht angeordnet werden darf (VwV-StVO zu Zeichen 275, Nummer III), fällt der Bedarf ausschließlich außerorts an, praktisch auf drei- oder mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen von Autobahnen.
Reflexklasse und Bauform übernehmen Sie sinnvollerweise vom Anfangszeichen. Beim Durchmesser lohnt der eigene Blick: Maßgeblich ist die am Aufstellungsort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit (Randnummer 15), und die kann am Endpunkt eine andere sein als am Anfang. phm innotech liefert Ø 600 und Ø 750 mm in RA2 und RA3, als Flachform 2/3 mm, Rundform oder Alform I, mit Standard-, Anti-Graffiti- oder Anti-Sticker-Oberfläche und wahlweise mit Standard-Lochplan oder ohne Bohrung.

Schellen für Verkehrszeichen 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit … - Bauart: Alform I:

Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Leichte Schiebeschelle

Material

Flachstahl 40 x 5 mm

Durchmesser

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 - 219 mm

Schrauben

Sechskantschrauben M10 in verschiedenen Längen, je nach Durchmesser

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Befestigungssets für Verkehrszeichen 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit … - Bauart: Alform I:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Rohrpfosten für Verkehrszeichen 279 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit … - Bauart: Alform I:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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