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Verkehrszeichen 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 278-70 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70“ gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO. Es hebt ein zuvor angeordnetes Tempolimit von 70 km/h auf. Erkennbar ist es an der grauen Zahl 70 mit fünf schwarzen Schrägstreifen.
Bedeutung und Funktion: Das Schild zeigt an, dass die bisher gültige 70 km/h-Beschränkung endet. Ab hier gelten die allgemeinen oder ausgeschilderten Temporegeln, etwa die Richtgeschwindigkeit auf Schnellstraßen oder Autobahnen.
Einsatzbereiche: Eingesetzt wird VZ 278-70 typischerweise nach Abschnitten mit Tempo 70, etwa hinter Baustellen, Ortsausgängen oder besonderen Streckenabschnitten mit vorheriger Limitierung. Es steht gut sichtbar und wird üblicherweise nicht wiederholt.
Besonderheiten: Das Schild kann auch nur für einzelne Fahrstreifen gelten, zum Beispiel bei mehrspurigen Straßen mit unterschiedlichen Limits.
Kurz zusammengefasst:
- hebt ein angeordnetes 70 km/h-Limit auf
- wird meist auf Schnellstraßen oder nach Baustellen genutzt
- gilt ab Schildstandort
Produkteigenschaften
278-70
Aluminium
⌀ 420 mm, ⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm
RA2 oder RA3
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Randform
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schellen für Verkehrszeichen 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70:
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VZ-Nummer
263
Material
Aluminium, korrosionsbeständig und langlebig.
Größen
Durchmesser: 600 mm und 750 mm.
Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
(Nicht angegeben – lt. VZ 224 meist Ø 420 mm)