Anwendung
Befestigung von Rundform-Schildern
Einsatzbereich
Straßenbau, kommunale Projekte
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Tempo 40 steht oft am Ende einer stufenweise heruntergeführten Strecke – und das 278-40 gibt sie danach wieder frei. Wo der Verkehr über mehrere Schilder abgebremst wurde, markiert dieses Zeichen den Punkt, an dem die letzte Stufe entfällt.
Am Ende abgestufter 40er-Abschnitte auf Land- und Ortsdurchfahrtsstraßen, häufig hinter Gefahrenstellen, Kreuzungshäufungen oder in Verbindung mit vorgeschalteten höheren Begrenzungen.
Verkehrsbehörden führen Tempo an heiklen Stellen gern in Stufen herunter – etwa von 70 über 50 auf 40. Das mit dem VZ 274-40 angeordnete Schlussglied wird mit diesem 278-40 wieder aufgehoben; alternativ beendet das Zeichen 282 die gesamte Regelung samt Überholverboten. Ab dem Schild gilt wieder die allgemein zulässige Geschwindigkeit der Straße.
Bei 40 km/h am Aufstellungsort ist nach VwV-StVO die Regelgröße 2 mit Ø 600 mm vorgesehen. In engen Ortslagen kommt Ø 420 mm infrage, für weithin sichtbare Standorte Ø 750 mm. Reflexfolie RA2 oder RA3.
VZ 278-40
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 40
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Ortsdurchfahrten, Land- und Kreisstraßen, Gefahrenstellen