Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 - Durchmesser: 420 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 278-20 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20“ gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO. Es zeigt das Ende einer angeordneten 20 km/h-Beschränkung an. Erkennbar ist es an der grauen Zahl 20 mit fünf schwarzen Schrägstreifen.

Bedeutung und Funktion: Mit diesem Schild endet eine vorher angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Ab hier gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben oder andere ausgeschilderte Limits.

Einsatzbereiche: Eingesetzt wird VZ 278-20 typischerweise am Ende von verkehrsberuhigten Bereichen, Spielstraßen, Werksgeländen oder anderen Bereichen mit besonderer Temporeduzierung. Eine Wiederholung ist in der Regel nicht erforderlich.

Kurz zusammengefasst:

  • hebt eine 20 km/h-Beschränkung auf
  • typisch nach verkehrsberuhigten Bereichen oder Werkszufahrten
  • gilt ab Schildstandort

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

278-20

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab dem Moment, in dem das Schild passiert wird.
Normalerweise nicht, da ein Schild am Ende der Zone ausreicht.
Am Ende von Zonen mit vorheriger 20 km/h-Begrenzung, z. B. Spielstraßen oder Werksgeländen.

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 - Durchmesser: 420 mm:

Schellen für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 - Durchmesser: 420 mm:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 - Durchmesser: 420 mm:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 - Durchmesser: 420 mm:

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