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Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 278-20 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20“ gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO. Es zeigt das Ende einer angeordneten 20 km/h-Beschränkung an. Erkennbar ist es an der grauen Zahl 20 mit fünf schwarzen Schrägstreifen.
Bedeutung und Funktion: Mit diesem Schild endet eine vorher angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Ab hier gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben oder andere ausgeschilderte Limits.
Einsatzbereiche: Eingesetzt wird VZ 278-20 typischerweise am Ende von verkehrsberuhigten Bereichen, Spielstraßen, Werksgeländen oder anderen Bereichen mit besonderer Temporeduzierung. Eine Wiederholung ist in der Regel nicht erforderlich.
Kurz zusammengefasst:
- hebt eine 20 km/h-Beschränkung auf
- typisch nach verkehrsberuhigten Bereichen oder Werkszufahrten
- gilt ab Schildstandort
Produkteigenschaften
278-20
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schellen für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 278-20 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm