Verkehrszeichen 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen - Laminat: Anti-Sticker

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Rundform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Bohrung
Ohne Bohrung
Standard-Lochplan
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Laminaten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Zeichen 277.1 schützt Radfahrer, Mofa- und Motorradfahrer gezielt vor gefährlichen Überholmanövern. Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug oder ein Kraftrad mit Beiwagen führt, darf an dieser Stelle weder ein- noch mehrspurige Fahrzeuge überholen – dargestellt durch den roten Pkw, der auf der Ronde ein Fahrrad und ein Motorrad überholt.

Wo einspurige Fahrzeuge nicht sicher überholt werden können

Angeordnet werden soll das Zeichen nur dort, wo die örtlichen Gegebenheiten ein sicheres Überholen einspuriger Fahrzeuge nicht gewährleisten – die Verwaltungsvorschrift nennt Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken sowie eine regelmäßig nur schwer zu überblickende Verkehrslage. Typisch sind schmale Landstraßen mit starkem Radverkehr und kurvige Strecken ohne durchgehende Sichtweite.

Wen das Verbot rechtlich bindet

Nach der amtlichen Regelung darf, wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, weder einspurige noch mehrspurige Fahrzeuge überholen – betroffen sind also Pkw, Lkw und Krafträder mit Beiwagen. Fahrräder, Mofas und Motorräder ohne Beiwagen dürfen einander weiterhin überholen, sofern es die Verkehrslage sicher zulässt.

Unterschied zum allgemeinen Überholverbot 276

Rechtlich trifft das 277.1 dieselbe Fahrzeuggruppe wie das Zeichen 276. Aufgestellt wird es aber gezielt dort, wo die Gefahr besonders einspurigen Verkehrsteilnehmern droht – das Piktogramm mit Fahrrad und Motorrad macht diesen Grund sichtbar, während das 276 allgemein für unübersichtliche Streckenabschnitte steht.

Auch dieses Verbot gehört außerorts beidseitig aufgestellt

Man übersieht es leicht, weil es nicht im eigenen Abschnitt steht: Die Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 277.1 verweist für alles Weitere auf die Nummern III und IV der Vorschrift zum Zeichen 276. Damit gilt hier dieselbe Aufstellregel – außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel auf beiden Straßenseiten. Genau dort steht dieses Zeichen aber fast immer, weil Engstellen und Gefällstrecken außerorts liegen.

Rechnen Sie also grundsätzlich mit dem Paar. Hinzu kommt die Wiederholung hinter Kreuzungen und Einmündungen, an denen ortsunkundige Fahrer einbiegen. Und weil ein Streckenverbot immer für alle Fahrstreifen einer Richtung gilt, braucht eine fahrstreifenbezogene Anordnung eine Verkehrszeichenbrücke oder einen Auslegermast.

Namentlich in der Zustimmungsliste. Das Zeichen 277.1 ist dort eigens aufgeführt — gemeinsam mit den Zeichen 276, 277, 280 und 281 (VwV zu § 45 StVO, Zustimmungsliste Buchstabe c). An Autobahnen, Kraftfahrstraßen und an Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Straßenverkehrsbehörde es daher nur mit Freigabe der obersten Landesbehörde anbringen und wieder abnehmen. Sein Ende-Zeichen 281.1 taucht in der Aufzählung übrigens nicht auf: Für dieses allein ist keine Zustimmung vorgesehen.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 600 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Nur ein Durchmesser – und warum das reicht

Anders als bei den übrigen Zeichen dieser Reihe liefern wir das 277.1 ausschließlich in Ø 600 mm, wahlweise in RA2 oder RA3. Das passt zum Einsatzbild: Das Zeichen steht an Engstellen, in Kurven und auf Gefällstrecken – also dort, wo die Geschwindigkeit ohnehin begrenzt ist und die Vorschrift Größe 2 vorsieht. Zur Befestigung passen unsere Rohrpfosten samt Befestigungssets.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 277.1

Bezeichnung

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Aluminiumschild in Ø 600 mm, Reflexfolie wahlweise RA2 oder RA3. Bauform: Flachform 2/3 mm, Rundform oder Alform I; Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker. RAL-Gütezeichen und CE-Zeichen sind inklusive.
Es verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen – sowohl von einspurigen als auch von anderen mehrspurigen Fahrzeugen. Aufgestellt wird es dort, wo Radfahrer oder Motorradfahrer beim Überholen besonders gefährdet wären.
Mindestens zwei. Die Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 277.1 verweist auf die Regeln zum Zeichen 276, und dort heißt es: außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel auf beiden Straßenseiten. Da Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken fast immer außerorts liegen, ist das Paar der Normalfall. Biegt hinter dem Anfang eine Straße ein, an der mit ortsunkundigen Fahrern zu rechnen ist, kommt dort eine Wiederholung dazu. Übrigens: Motorradfahrer selbst sind vom Verbot nicht betroffen – es richtet sich an mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.
Rechtlich richten sich beide an dieselbe Fahrzeuggruppe. Das 277.1 wird aber gezielt dort aufgestellt, wo einspurige Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Motorradfahrer besonders geschützt werden sollen, erkennbar am Piktogramm mit Fahrrad und Motorrad.

Stahlbänder für Verkehrszeichen 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen - Laminat: Anti-Sticker:

Befestigungssets für Verkehrszeichen 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen - Laminat: Anti-Sticker:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Schellen für Verkehrszeichen 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen - Laminat: Anti-Sticker:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen - Laminat: Anti-Sticker:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 277.1 Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen - Laminat: Anti-Sticker:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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