Zeichengrößen
bis 600 mm Durchmesser
Länge
3100 mm
Durchmesser
60 mm
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Das Zeichen 275 schreibt für den markierten Fahrstreifen ein Mindesttempo vor. Die Zahl auf dem Schild nennt den Wert, der dort mindestens gefahren werden muss. Fahrzeuge, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, haben auf diesem Streifen nichts zu suchen.
Die Anordnung kann insbesondere auf drei- oder mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen von Autobahnen aus Gründen der Leichtigkeit des Verkehrs in Betracht kommen (VwV-StVO zu Zeichen 275, Nummer IV). Davor stehen drei Grenzen, die über den Bedarf entscheiden: Das Zeichen darf nur fahrstreifenbezogen und niemals auf dem rechten von mehreren Fahrstreifen angeordnet werden (Nummer I). Der festgelegte Wert muss bei normalen Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen unbedenklich sein (Nummer II). Und innerhalb geschlossener Ortschaften darf das Zeichen überhaupt nicht angeordnet werden (Nummer III) – für Ortsstraßen streichen Sie das Schild also von der Beschaffungsliste.
Ist das Zeichen 275 in eine Fahrstreifentafel oder eine Aufweitungstafel integriert, gilt die Mindestgeschwindigkeit ausschließlich für den Streifen, für den sie angeordnet ist (StVO Anlage 2, lfd. Nr. 52). Die übrigen Fahrstreifen bleiben unberührt.
Das Zeichen 275 setzt eine Untergrenze und ist damit das Gegenstück zu den Höchstgeschwindigkeits-Schildern wie dem Zeichen 274-100, die eine Obergrenze vorschreiben. Aufgehoben wird die Mindestgeschwindigkeit über das Zeichen 279.
Welche Ronde Sie bestellen, hängt nicht am Zeichen, sondern am Tempo, das dort gilt, wo es hängt. Randnummer 15 der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 staffelt Ronden in drei Stufen; für dieses Zeichen sind zwei davon erreichbar:
Für Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung – den Regelfall dieses Zeichens – bestimmt die Verwaltungsvorschrift die Größe eigens: Anordnungen werden dort zunächst in Größe 3 angekündigt (Randnummer 16), also Ø 750 mm. Ist am Standort eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder weniger angeordnet, genügt Ø 600 mm; größer zu bauen widerspricht der Vorgabe, die Ausführung auf das tatsächliche Erfordernis zu begrenzen und unnötig groß dimensionierte Zeichen zu vermeiden (Randnummer 12). Lieferbar sind bei phm innotech genau diese beiden Stufen, wahlweise mit RA2- oder RA3-Folie.
VZ 275
Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Autobahnen, mehrspurige Straßen