Material
Edelstahl EN 1.4301, korrosionsbeständig
Materialstärke
0,8 mm
Bandbreite
16 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 274-90 legt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h fest. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO findet sich dieser Wert vor allem auf schnelleren, autobahnähnlichen Straßen und gilt ab dem Standort für die einzelne Strecke.
Auf Kraftfahrstraßen und gut ausgebauten Bundesstraßen, wo ein zügiger, aber kontrollierter Verkehrsfluss gewünscht ist – knapp unterhalb der außerorts sonst zulässigen 100 km/h.
90 km/h markiert den Übergang zu den höheren Stufen: schnell genug für autobahnähnliche Straßen, aber bewusst unter der freien Fahrt gehalten. Aufgehoben wird die 90 mit dem 278-90 – oder pauschal mit dem Zeichen 282.
Ab mehr als 80 km/h ist Ø 750 mm die Regelgröße; für Tempo 90 ist das die passende Ronde. Kleinere Größen sind lieferbar, auf schnellen Straßen aber unüblich – die Folie RA2 oder RA3 richtet sich nach Sichtbarkeit und Umgebung.
VZ 274-90
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Landstraßen, Überlandstrecken, Übergänge zwischen Ortschaften