Verkehrszeichen 274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90

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Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 274-90 setzt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h fest und ist auf Landstraßen und Überlandstrecken von großer Bedeutung. Es wird speziell auf Strecken eingesetzt, wo die Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit auf bis zu 90 km/h erhöhen dürfen, z. B. in Bereichen mit weniger Verkehr oder bei Übergängen von städtischen Gebieten zu ländlicheren Straßen. Das Zeichen sorgt für eine klare Geschwindigkeitsbegrenzung und trägt zur Verkehrsregelung bei. Es kann sowohl auf Straßenabschnitten mit hohem Verkehrsaufkommen als auch in Übergangsbereichen von Städten und ländlichen Gebieten aufgestellt werden. Mit Größenoptionen von 420 mm bis 750 mm und verschiedenen Reflexionsklassen (RA2, RA3) passt sich das Zeichen optimal an die jeweiligen Straßenverhältnisse und Umgebungsbeleuchtung an.

VZ 274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 – auf einen Blick

  • Höchstgeschwindigkeit 90 km/h für Landstraßen und Überlandstrecken
  • Verfügbar in 420 mm, 600 mm und 750 mm für unterschiedliche Einsatzbereiche
  • Wahlweise mit Reflexionsklasse RA2 und RA3 für unterschiedliche Lichtverhältnisse

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-90

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Landstraßen, Überlandstrecken, Übergänge zwischen Ortschaften

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Zeichen wird eingesetzt, um die Geschwindigkeit auf Landstraßen und Überlandstrecken zu regeln, insbesondere an Übergängen von städtischen Gebieten zu ländlichen Straßen, um den Verkehr sicherer und effizienter zu gestalten.

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600 mm, 750 mm

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