Material
Edelstahl (V2A), rostfrei und witterungsbeständig
Verwendung
Befestigung von Schildern und anderen Elementen an Rohrpfosten
Spannbereiche
Erhältlich in verschiedenen Spannbereichen von 40-160 mm Ø
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Das Verkehrszeichen 274-30 begrenzt die Geschwindigkeit auf 30 km/h. Ab dem Schild darf niemand schneller als 30 fahren – und zwar auf genau dieser Straße. Es ist ein Vorschriftzeichen nach § 41 StVO (Zeichen 274, „Zulässige Höchstgeschwindigkeit").
Überall dort, wo es langsamer und sicherer zugehen soll: an Gefahrenstellen, vor Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und Krankenhäusern oder in Wohnstraßen. Aufgestellt wird es, sobald die Behörde an einer Stelle Tempo 30 anordnet.
Das runde 274-30 gilt nur für die einzelne Straße ab dem Schild (Streckenschild). Soll ein ganzes Wohngebiet langsam werden, nehmen Sie die Tempo-30-Zone: Beginn (274.1) und Ende (274.2). In einer Zone gilt außerdem grundsätzlich rechts vor links.
Die Größe richtet sich nach dem Tempo am Aufstellort. Innerorts ist Ø 600 mm die Regelgröße; 420 mm für sehr langsame Bereiche, 750 mm für schnellere Straßen. Bei der Folie reicht RA2 für die meisten Fälle; RA3 nehmen Sie, wenn das Schild besonders auffällig und weit sichtbar sein soll.
VZ 274-30
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
Standard, Anti-Graffiti, Anti-Sticker
ohne Bohrung oder Standard-Lochplan
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, verkehrsberuhigte Bereiche, vor Schulen und Kindergärten